Komplettlösung fürs Beteiligungsmanagement

Ideal auch für Venture Capital Gesellschaften und Förderbanken

Forderungsverwaltung

Im Falle des Ausfalls einer Beteiligung können unter Umständen Forderungen gegen persönliche Garanten geltend gemacht werden. Zur Verwaltung dieses Bestandes an abgeschriebenen Forderungen steht Ihnen die Regressbuchhaltung für Beteiligungen zur Verfügung.

Mehrere Ursprungsforderungen aus Beteiligungsverträgen können Sie auf Wunsch in einem Hauptkonto zusammenfassen. Des Weiteren lassen sich Unterkonten für Schuldner anlegen, die nur für einen Teil der gesamten Forderung haften („Teilschuldner“). Zu den Geschäftsvorfällen, die mit Hilfe der Regresskonten verwaltet werden, zählen die Erfassung der Regressforderung, Zahlungen auf die Forderung, angefallene Kosten der Rechtsverfolgung sowie sonstige Ereignisse, die die Höhe der Regressforderung verändern.

Zahlungen, die von Teilschuldnern geleistet werden sowie Kosten, die von diesen verursacht werden, werden automatisch im Hauptkonto berücksichtigt. Je Ereignis wird der Gesamtbetrag auf die Haftungsträger aufgeteilt. Die Haftungsverteilung ergibt sich zunächst aus den Ursprungsverträgen, kann aber für jede Bewegung individuell angepasst werden.

Ein Regresskonto wird spätestens mit dem Entstehen der Regressforderung angelegt. Optional können Sie die Regressforderung durch die Umbuchung von Salden bestehender Beteiligungskonten, rückständige Entgelte etc. erfassen. Die Risikovorsorge wird in diesem Falle automatisch angepasst (Inanspruchnahme, Auflösung, Mehraufwand). Mit Hilfe der Forderungsaufstellung zum Regresskonto berechnet fides die entstandenen Zinsen bei Bedarf tagesaktuell bzw. auf einen zukünftigen Zeitpunkt bezogen.

Projektbearbeitung

Die Projektbearbeitung unterstützt die Sachbearbeitung vom Antragseingang bis zum Abschluss des Beteiligungsvertrages. Einem Projekt können Sie sowohl Risikoübernahmeverträge als auch Beteiligungsverträge zuordnen.

Zu jedem Projekt können Sie mehrere Beteiligungsverträge anlegen. Dabei lassen sich die jeweiligen Vertragskonditionen (feste und variable Vergütung, Rückzahlungsmodalitäten) erfassen. Sie bilden die Grundlage für die Abrechnungsfunktionen. Je Beteiligungsvertrag können Sie weiterhin die Entscheidung sowie den Vertragsabschluss erfassen.

Beteiligungsbuchhaltung

Mit der Beteiligungsbuchhaltung wird der Bestand an Beteiligungen abgebildet. Alle Bewegungen werden vertrags- und stichtagsbezogen erfasst.

In Kombination mit dem Modul „Forderungsabrechnung“ werden die Bewegungen der Beteiligungen (Auszahlungen, Tilgungen), angefangen von der Planung über die Erstellung der benötigten Dokumente bis hin zur Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien, durchgängig von fides 4 unterstützt.

Den Bestand an Verträgen zur Refinanzierung verwalten Sie ebenfalls mit der Beteiligungsbuchhaltung. Das System unterscheidet dabei globale und einzelfallbezogene Refinanzierungsdarlehen. Zielsetzung der Verwaltung globaler Refinanzierungsdarlehen ist die Ermittlung der Belegung von Darlehen und die Bereitstellung entsprechender Auswertungen.

Für die Anforderung und Rückzahlung einzelfallbezogener Refinanzierungsdarlehen stehen analoge Funktionen, wie zur Verwaltung des Beteiligungsbestandes, zur Verfügung. Die Beteiligungsbuchhaltung bildet die Grundlage für die Entgeltabrechnung.

Weitere Programmfunktionen

Die neue Generation von Software fürs Beteiligungsmanagement heißt DealMap!

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fides 4 & DealMap

Walter Bergen